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Finanzdienstleister
sind häufig mit dem Erbringen und dem Vertrieb von Finanzprodukten im Ausland
konfrontiert. Diese Tätigkeit unterliegt jedoch in den meisten ausländischen
Ländern einer Regulierung bzw. einer Genehmigung. Im Falle eines Verstosses
können erhebliche Rechts- und Reputationsrisiken für das Unternehmen und den
Mitarbeiter entstehen. Es ist daher sehr empfehlenswert, auch bei grenzüberschreitenden
(Cross-Border) Aktivitäten grenzüberschreitende Risiken angemessen zu
identifizieren, zu begrenzen und zu überwachen. Zweck dieser Richtlinie ist es,
die im Rahmen der grenzüberschreitenden Tätigkeit anzuwendenden Grundsätze
sowie die zu diesem Zweck zu treffenden organisatorischen Massnahmen
festzulegen. Diese Richtlinie ergänzt den mit der Richtlinie über die interneKontrolle und das Risikomanagement eingeführten Rahmen.
Wie es funktioniert
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Laden Sie den Vertrag im Word-Format herunter und füllen Sie ihn entsprechend Ihren Bedürfnissen aus.
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