Cross-border Richtlinie

Definiert die Grundsätze, die für grenzüberschreitende Aktivitäten gelten und wie deren Risiken erkannt, begrenzt und überwacht werden können

Finanzdienstleister sind häufig mit dem Erbringen und dem Vertrieb von Finanzprodukten im Ausland konfrontiert. Diese Tätigkeit unterliegt jedoch in den meisten ausländischen Ländern einer Regulierung bzw. einer Genehmigung. Im Falle eines Verstosses können erhebliche Rechts- und Reputationsrisiken für das Unternehmen und den Mitarbeiter entstehen. Es ist daher sehr empfehlenswert, auch bei grenzüberschreitenden (Cross-Border) Aktivitäten grenzüberschreitende Risiken angemessen zu identifizieren, zu begrenzen und zu überwachen. Zweck dieser Richtlinie ist es, die im Rahmen der grenzüberschreitenden Tätigkeit anzuwendenden Grundsätze sowie die zu diesem Zweck zu treffenden organisatorischen Massnahmen festzulegen. Diese Richtlinie ergänzt den mit der Richtlinie über die interneKontrolle und das Risikomanagement eingeführten Rahmen.

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