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Die Risikoanalyse muss einem Antrag bei der FINMA zur Genehmigung als Anlageverwalter beigefügt werden und weicht von dem in der GwG-Richtlinie und der Richtlinie über Risikomanagement und interne Kontrolle festgelegten Rahmen ab. Es handelt sich um ein Arbeitsdokument, das einen Großteil der Geldwäsche- und Terrorismusfinanzierungsrisiken enthält, die das klassische Geschäft eines einzelnen Vermögensverwalters mit sich bringt. Die Analyse muss von der Compliance- und / oder Risikomanagement- und internen Kontrollabteilung oder von einem zu diesem Zweck ernannten ausgelagerten Dritten durchgeführt werden, wobei insbesondere anzugeben ist, welche Maßnahmen zur Risikoidentifizierung und -minderung das Finanzinstitut ergriffen hat und ob Mängel festgestellt wurden im Mechanismus zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung.
Wie es funktioniert
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