Richtlinie für das Angebot von KKA, Information und Werbung

Die Richtlinie für den Vertrieb von Fonds und strukturierten Produkten

Das Inkrafttreten des Finanzdienstleistungsgesetzes (FIDLEG) hat die Rahmenbedingungen für verschiedene Finanzgeschäfte verändert. Dazu gehören das Angebot von Finanzinstrumenten und Werbung. Diese Richtlinie zielt daher darauf ab, die Bestimmungen des FIDLEG mit denen des Gesetzes über die kollektiven Kapitalanlagen (KAG) zu kombinieren, um das Anbieten (bisher „Vertrieb“) von Fonds, strukturierten Produkten und die Werbung für diese Finanzinstrumente zu regeln.

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