Informationsblatt des Finanz-dienstleisters

Erfüllen Sie die Informationspflicht nach Art. 8 FIDLEG

Finanzdienstleister, Banken, Wertpapierhäuser und Vermögensverwalter müssen ihren Kunden gemäss Art. 8 des Finanzdienstleistungsgesetzes Informationen über ihr Geschäft zur Verfügung stellen. Unser Informationsblatt enthält alle Daten, die Sie bereitstellen müssen. Es kann auch zum Ausfüllen digitaler Formulare verwendet werden, die den Kunden über digitale Portale zugänglich sind.

Wie es funktioniert

Melden Sie sich kostenlos an.

Laden Sie Ihr Konto auf (nur für kostenpflichtige Dienste).

Laden Sie den Vertrag im Word-Format herunter und füllen Sie ihn entsprechend Ihren Bedürfnissen aus.

Kontaktieren Sie uns wenn Sie die Hilfe eines Anwalts benötigen, um das Dokument auszufüllen.

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