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Am 1. Juli 2020 trat die Revision des Gleichstellungsgesetzes in Kraft. Die Änderung zielt darauf ab, die Umsetzung der in der Bundesverfassung verankerten Lohngleichheit zwischen Männern und Frauen zu verbessern, und verpflichtet Unternehmen mit mindestens 100 Beschäftigten (Anzahl der Beschäftigten zum 1. Juli 2020), alle vier Jahre eine interne Analyse der Lohngleichheit durchzuführen dann zur Überprüfung durch eine unabhängige Stelle einreichen. Das Memo enthält Informationen zur Durchführung dieser Analyse.
Wie es funktioniert
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