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Der Finanzberatungsvertrag regelt die Verpflichtungen des Beraters nach dem Finanzdienstleistungsgesetz und dem Gesetz über Finanzinstitute. Der Vertrag enthält verschiedene Optionen, je nach Art des Beraters (z.B. Einzelberater, in einer Finanzgruppe tätiger Berater) und der Art der Beratung (z.B. spezifische Anlageberatung oder allgemeine Beratung unter Einbeziehung aller Kundenvermögen). Der Vertrag enthält Vorschriften über die Prüfung der Angemessenheit oder Eignung (je nach den gewählten Optionen), die Kundenklassifizierung, verschiedene Optionen für institutionelle und professionelle Kunden, die Offenlegung von Risiken und eine Haftungsregel.
Wie es funktioniert
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Laden Sie den Vertrag im Word-Format herunter und füllen Sie ihn entsprechend Ihren Bedürfnissen aus.
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