Der Datenschutzberater
Artikel. 9 des künftigen Datenschutzgesetzes sieht die figur des Datenschutzberaters vor. Die Rolle des Beraters besteht darin, den für die Verarbeitung Verantwortlichen zu schulen und zu beraten und sich an der Umsetzung der Datenschutzbestimmungen zu beteiligen.
Ein für die Verarbeitung Verantwortlicher, der einen Datenschutzberater ernannt hat, kann es vermeiden, den Datenschutzbeauftragten des Bundes konsultieren zu müssen, wenn sich aus der Folgenabschätzung zum Datenschutz ergibt, dass trotz der vom für die Verarbeitung Verantwortlichen bereitgestellten Maßnahmen die beabsichtigte Verarbeitung birgt ein hohes Risiko für die Persönlichkeit oder die Grundrechte der betroffenen Person.
Ernennen Sie LegalLAB-Experten zu Datenschutzberatern und stellen Sie sicher, dass Ihre Daten stets gesetzeskonform geschützt sind.