Markenlizenz-vertrag

Recht, die Marke eines Dritten zu benutzen, um Waren oder Dienstleistungen anzubieten

Der Markenlizenzvertrag ist ein Vertrag, mit dem der Inhaber einer Marke einem Dritten, meist gegen Entgelt, das Recht einräumt, seine Marke in Verbindung mit den Waren und Dienstleistungen des Dritten zu benutzen. Der Lizenzvertrag legt die Bedingungen dieses Rechts fest: geografischer Geltungsbereich, Exklusivität, Vergütung, Dauer etc. 

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