Sacheinlagevertrag

Der Vertrag, wonach ein/e Aktionär/in seinem/ihrem Unternehmen eine Sacheinlage leistet (Art. 628 OR)

Immer wenn ein/e Aktionär/in einen Vermögenswert in seine/ihre Firma einbringt, muss ein Vertrag über die Sacheinlage des Vermögens erstellt werden. Unser Modell entspricht den Anforderungen der Wirtschaftsprüfungsgesellschaften und Notare an die Registrierung der Einlage im Falle einer Kapitalerhöhung der Gesellschaft.

Wie es funktioniert

Melden Sie sich kostenlos an.

Laden Sie Ihr Konto auf (nur für kostenpflichtige Dienste).

Laden Sie den Vertrag im Word-Format herunter und füllen Sie ihn entsprechend Ihren Bedürfnissen aus.

Kontaktieren Sie uns wenn Sie die Hilfe eines Anwalts benötigen, um das Dokument auszufüllen.

Zurück zum Anfang